

Kfz-Gutachter in Bruchsal und Heidelberg – Unfallgutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Unfallgutachten, Wertgutachten und Gerichtsgutachten für Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil und E-Bike. Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfrei*.
Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?
Rufen Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen an, bevor Sie etwas unterschreiben. Sie dürfen den Gutachter frei wählen – die gegnerische Versicherung darf einen vorschlagen, aber keinen vorschreiben.
Lassen Sie sich nichts vormachen.
Im Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt fehlen Wertminderung, Nutzungsausfall und der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Was dort nicht steht, bekommen Sie später nicht mehr.
Wir sind in Ihrer Nähe.
Zwei Büros in Bruchsal und Heidelberg, Besichtigung in der Regel am nächsten Werktag – in Karlsruhe, Bretten, Bad Schönborn und der ganzen Region.
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung, und wir verhandeln Ihren Fall. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Gutachten vor Reparaturbeginn.
Ein Unfall – was nun? Die zehn wichtigsten Schritte am Unfallort
Was Sie in den ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall tun und lassen sollten – damit die Regulierung später ohne Nachteile läuft.
Ruhe bewahren
Tief durchatmen, das Fahrzeug verlassen, die Gedanken sortieren. In der Ruhe liegt die Kraft.
Auf den Körper achten
Schmerzen? Langsam bewegen. Im Schock kommen Schmerzen oft verzögert – im Zweifel den Notarzt rufen.
Lage sondieren
Überblick über die Unfallstelle verschaffen und mit dem Handy Fotos aus mehreren Blickwinkeln machen.
Zeugen ansprechen
Wer hat es gesehen? Adressen und Telefonnummern austauschen, bevor die Zeugen weiterfahren.
Nach dem Gegner sehen
Wie geht es ihm? Fragen Sie nach seiner Gesundheit – Erste Hilfe geht vor.
Nichts unterschreiben
Ein voreiliges Schuldanerkenntnis, das der Unfallgegner einfordert, kann Ihnen später Nachteile bringen.
Polizei rufen
Bestehen Sie darauf, auch wenn es heißt „dafür sind wir nicht zuständig“. Das Protokoll ist Ihr Ass im Ärmel bei der Regulierung.
Daten aufnehmen
Personalien des Gegners, Versicherung, amtliches Kennzeichen, Telefonnummer.
Nicht bedrängen lassen
In Ruhe überlegen: reparieren oder neu kaufen, welcher Sachverständige, welche Rechte habe ich?
Sachverständigen anrufen
Vor der Reparatur und vor einem Anruf bei der gegnerischen Versicherung: 07251 / 72 12 – 0. Wir übernehmen ab hier.
Ihr Recht im Haftpflichtschadensfall
- Schadenfeststellung durch einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Wiederherstellung des Schadens
- Abrechnung nach Gutachten
- Rechtsanwalt Ihrer Wahl
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Wertminderung
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
Rechtsanwältin an Ihrer Seite
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Kistner zusammen – Bahnhofstraße 7, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 / 13 52 5. So ist sichergestellt, dass Sie bekommen, was Ihnen nach einem Unfall zusteht – bei unverschuldetem Unfall trägt auch die Anwaltskosten die gegnerische Versicherung. Die Wahl des Anwalts bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
Unfall-Soforthilfe fürs Handschuhfach: die zehn Schritte als Faltblatt zum Ausdrucken – mit unseren Rufnummern für den Ernstfall. PDF herunterladen
Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt es?
Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens, nicht nach Stunden. Wer es trägt, hängt von der Schuldfrage ab.
Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zahlt das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.
Teilschuld
Sie tragen die Gutachterkosten anteilig. Wird vor Gericht entschieden, zahlt sie die unterlegene Partei.
Bagatellschaden
Unter etwa 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag. Das sagen wir Ihnen auch, statt ein Gutachten zu schreiben.
In vier Schritten zum Unfallgutachten
Anrufen
Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Mehr brauchen wir zunächst nicht.
Besichtigung
In der Regel am nächsten Werktag, vor Ort in Bruchsal, Heidelberg und der Region – vor Reparaturbeginn.
Gutachten
Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Ausfallzeit. Sie bekommen es zuerst.
Regulierung
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Wir verhandeln Ihren Fall.
Was steht im Unfallgutachten?
Was hier festgehalten wird, bestimmt, was Ihnen zusteht. Das ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag.
Reparaturkosten nach Herstellervorgabe
Liegen sie höher als kalkuliert, trägt die Versicherung die Ausweitung. Sie tragen kein Risiko.
Merkantile Wertminderung
Ein reparierter Unfallwagen ist weniger wert. Diese Differenz steht Ihnen zu und wird oft vergessen.
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Entscheidet darüber, ob repariert oder als Totalschaden abgerechnet wird.
Ausfallzeit und Mietwagenanspruch
Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug.
Beweissicherung
Fotos, Messwerte und Schadenbild, dazu der Fahrzeugwert samt Ausstattung.
Fiktive Abrechnung möglich
Sie können sich die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.
Für welche Fahrzeuge wir Gutachten erstellen
Vom Pkw bis zum Sonderaufbau – jeweils von einem Sachverständigen, der die Fahrzeugart aus der Werkstatt kennt.
Wertgutachten
Für Verkauf, Kauf, Leasingrückgabe, Erbschaft oder Versicherung. Kurzgutachten 249 €, Aktualisierung 99 €. Mehr zum Wertgutachten
Oldtimergutachten
Zustandsnote 1 bis 5, Originalität, Wiederbeschaffungswert – für Versicherung, Kauf und Verkauf. Mehr zum Oldtimergutachten
Leasingrückgabe
Rückgabeprotokoll und Schadensrechnung Position für Position geprüft – Stellungnahme nach Aktenlage 99 €. Zum Ratgeber Leasingrückgabe
Gerichtsgutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Auftrag von Gerichten, Anwälten und Versicherern. Mehr zum Gerichtsgutachten
Elektro- und Hochvoltfahrzeuge
Gutachten für havarierte Elektrofahrzeuge: Hochvoltsystem, Energiespeicher, Ladetechnik. Mehr zu Hochvolt-Gutachten
Mess- und Diagnosetechnik
Car-O-Liner-Vermessung, Diagnosesysteme von Bosch, Hella Gutmann, Mahle und AVL – Befunde, die vor Gericht bestehen. Mehr zur Diagnosetechnik
Das sagen Kunden über das Sachverständigenbüro
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was Unfallgeschädigte aus Bruchsal, Karlsruhe und Heidelberg uns am häufigsten fragen – Kosten, fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall, 130-Prozent-Regel. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall in Bruchsal oder Heidelberg?
Darf ich den Sachverständigen selbst aussuchen?
Wie lange dauert ein Unfallgutachten?
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen – fiktive Abrechnung?
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir zu?
Was ist die 130-Prozent-Regel?
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Was ist die Wertminderung – und steht sie mir zu?
Was bedeutet Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Muss ich Vorschäden angeben?
Die Versicherung will das Auto nachbesichtigen – muss ich das zulassen?
Darf mich die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Was gilt bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen?
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Wie lange kann ich Ansprüche aus dem Unfall geltend machen?
Was heißt öffentlich bestellt und vereidigt?
Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe – Bruchsal, Karlsruhe, Heidelberg
76689 Karlsdorf-Neuthard
info@sv-buero-bruchsal.de
Bürozeiten Mo – Fr 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Einsatzgebiet: Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard, Karlsruhe, Heidelberg, Bretten, Bad Schönborn und Umgebung. Schaden melden: über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch – rund um die Uhr.


