Beratung im Sachverständigenbüro Bruchsal
Kfz-Sachverständiger · Bruchsal & Heidelberg
Wir werden auf Sie Gutachten!

Kfz-Gutachter in Bruchsal und Heidelberg – Unfallgutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Unfallgutachten, Wertgutachten und Gerichtsgutachten für Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil und E-Bike. Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfrei*.

*bei unverschuldeten Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten
Öffentlich bestellt und vereidigt · Handwerkskammer Karlsruhe·Kfz-Meister seit 1998·Zwei Büros: Bruchsal und Heidelberg
Schadensregulierung

Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?

Rufen Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen an, bevor Sie etwas unterschreiben. Sie dürfen den Gutachter frei wählen – die gegnerische Versicherung darf einen vorschlagen, aber keinen vorschreiben.

Lassen Sie sich nichts vormachen.

Im Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt fehlen Wertminderung, Nutzungsausfall und der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Was dort nicht steht, bekommen Sie später nicht mehr.

Wir sind in Ihrer Nähe.

Zwei Büros in Bruchsal und Heidelberg, Besichtigung in der Regel am nächsten Werktag – in Karlsruhe, Bretten, Bad Schönborn und der ganzen Region.

Sie müssen sich um nichts kümmern.

Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung, und wir verhandeln Ihren Fall. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Gutachten vor Reparaturbeginn.

Unfall-Soforthilfe · Wenn es darauf ankommt

Ein Unfall – was nun? Die zehn wichtigsten Schritte am Unfallort

Was Sie in den ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall tun und lassen sollten – damit die Regulierung später ohne Nachteile läuft.

01

Ruhe bewahren

Tief durchatmen, das Fahrzeug verlassen, die Gedanken sortieren. In der Ruhe liegt die Kraft.

02

Auf den Körper achten

Schmerzen? Langsam bewegen. Im Schock kommen Schmerzen oft verzögert – im Zweifel den Notarzt rufen.

03

Lage sondieren

Überblick über die Unfallstelle verschaffen und mit dem Handy Fotos aus mehreren Blickwinkeln machen.

04

Zeugen ansprechen

Wer hat es gesehen? Adressen und Telefonnummern austauschen, bevor die Zeugen weiterfahren.

05

Nach dem Gegner sehen

Wie geht es ihm? Fragen Sie nach seiner Gesundheit – Erste Hilfe geht vor.

06

Nichts unterschreiben

Ein voreiliges Schuldanerkenntnis, das der Unfallgegner einfordert, kann Ihnen später Nachteile bringen.

07

Polizei rufen

Bestehen Sie darauf, auch wenn es heißt „dafür sind wir nicht zuständig“. Das Protokoll ist Ihr Ass im Ärmel bei der Regulierung.

08

Daten aufnehmen

Personalien des Gegners, Versicherung, amtliches Kennzeichen, Telefonnummer.

09

Nicht bedrängen lassen

In Ruhe überlegen: reparieren oder neu kaufen, welcher Sachverständige, welche Rechte habe ich?

10

Sachverständigen anrufen

Vor der Reparatur und vor einem Anruf bei der gegnerischen Versicherung: 07251 / 72 12 – 0. Wir übernehmen ab hier.

Ihr Recht im Haftpflichtschadensfall

  • Schadenfeststellung durch einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Wiederherstellung des Schadens
  • Abrechnung nach Gutachten
  • Rechtsanwalt Ihrer Wahl
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden

Rechtsanwältin an Ihrer Seite

Seit vielen Jahren arbeiten wir mit Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Kistner zusammen – Bahnhofstraße 7, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 / 13 52 5. So ist sichergestellt, dass Sie bekommen, was Ihnen nach einem Unfall zusteht – bei unverschuldetem Unfall trägt auch die Anwaltskosten die gegnerische Versicherung. Die Wahl des Anwalts bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

Unfall-Soforthilfe fürs Handschuhfach: die zehn Schritte als Faltblatt zum Ausdrucken – mit unseren Rufnummern für den Ernstfall. PDF herunterladen

Kosten

Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt es?

Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens, nicht nach Stunden. Wer es trägt, hängt von der Schuldfrage ab.

Unverschuldeter Unfall

Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zahlt das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.

Teilschuld

Sie tragen die Gutachterkosten anteilig. Wird vor Gericht entschieden, zahlt sie die unterlegene Partei.

Bagatellschaden

Unter etwa 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag. Das sagen wir Ihnen auch, statt ein Gutachten zu schreiben.

In vier Schritten zum Unfallgutachten

01

Anrufen

Sie sagen uns, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Mehr brauchen wir zunächst nicht.

02

Besichtigung

In der Regel am nächsten Werktag, vor Ort in Bruchsal, Heidelberg und der Region – vor Reparaturbeginn.

03

Gutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Ausfallzeit. Sie bekommen es zuerst.

04

Regulierung

Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Wir verhandeln Ihren Fall.

Was steht im Unfallgutachten?

Was hier festgehalten wird, bestimmt, was Ihnen zusteht. Das ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag.

01

Reparaturkosten nach Herstellervorgabe

Liegen sie höher als kalkuliert, trägt die Versicherung die Ausweitung. Sie tragen kein Risiko.

02

Merkantile Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist weniger wert. Diese Differenz steht Ihnen zu und wird oft vergessen.

03

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Entscheidet darüber, ob repariert oder als Totalschaden abgerechnet wird.

04

Ausfallzeit und Mietwagenanspruch

Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug.

05

Beweissicherung

Fotos, Messwerte und Schadenbild, dazu der Fahrzeugwert samt Ausstattung.

06

Fiktive Abrechnung möglich

Sie können sich die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

Für welche Fahrzeuge wir Gutachten erstellen

Vom Pkw bis zum Sonderaufbau – jeweils von einem Sachverständigen, der die Fahrzeugart aus der Werkstatt kennt.

PkwLkw und TransporterMotorradAuflieger und AnhängerOmnibusOldtimerE-BikeWohnmobil und WohnwagenSonderaufbautenElektro- und Hybridfahrzeuge

Wertgutachten

Für Verkauf, Kauf, Leasingrückgabe, Erbschaft oder Versicherung. Kurzgutachten 249 €, Aktualisierung 99 €. Mehr zum Wertgutachten

Oldtimergutachten

Zustandsnote 1 bis 5, Originalität, Wiederbeschaffungswert – für Versicherung, Kauf und Verkauf. Mehr zum Oldtimergutachten

Leasingrückgabe

Rückgabeprotokoll und Schadensrechnung Position für Position geprüft – Stellungnahme nach Aktenlage 99 €. Zum Ratgeber Leasingrückgabe

Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Auftrag von Gerichten, Anwälten und Versicherern. Mehr zum Gerichtsgutachten

Elektro- und Hochvoltfahrzeuge

Gutachten für havarierte Elektrofahrzeuge: Hochvoltsystem, Energiespeicher, Ladetechnik. Mehr zu Hochvolt-Gutachten

Mess- und Diagnosetechnik

Car-O-Liner-Vermessung, Diagnosesysteme von Bosch, Hella Gutmann, Mahle und AVL – Befunde, die vor Gericht bestehen. Mehr zur Diagnosetechnik

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was Unfallgeschädigte aus Bruchsal, Karlsruhe und Heidelberg uns am häufigsten fragen – Kosten, fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall, 130-Prozent-Regel. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall in Bruchsal oder Heidelberg?
Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Kfz-Gutachten nichts: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt den Gutachter, weil die Sachverständigenkosten Teil des Schadens sind. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Bei Teilschuld zahlt die Gegenseite anteilig, bei Kaskoschäden gilt Ihr Vertrag – und wer eine Vollkasko hat, holt über das Quotenvorrecht einen großen Teil zurück.
Darf ich den Sachverständigen selbst aussuchen?
Ja. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen, aber keinen vorschreiben. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet für Sie – der von der Versicherung geschickte für die Versicherung. Sie müssen das Angebot der Versicherung nicht annehmen.
Wie lange dauert ein Unfallgutachten?
Die Besichtigung ist in der Regel am nächsten Werktag – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Das Gutachten liegt meist zwei Werktage danach vor. Entscheidend ist: vor dem Reparaturbeginn, denn nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr beweisen.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen – fiktive Abrechnung?
Ja. Fiktive Abrechnung heißt: Die Versicherung zahlt die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten netto aus, ohne dass Sie reparieren lassen müssen. Sie bekommen den Betrag ohne Mehrwertsteuer, behalten die Wertminderung und den Nutzungsausfall laut Gutachten und entscheiden selbst, was mit dem Auto passiert. Bedingung: Das Fahrzeug bleibt verkehrssicher, und im 130-Prozent-Bereich geht es nicht. Legen Sie später doch eine Werkstattrechnung vor, gibt es den vollen Betrag inklusive Mehrwertsteuer.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir zu?
Nutzungsausfall ist eine Pauschale pro Tag, die Sie bekommen, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf den Mietwagen verzichten – je nach Fahrzeugklasse ein fester Betrag, den das Gutachten nennt, für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Alternativ dürfen Sie einen vergleichbaren Mietwagen nehmen, zum normalen Tarif, nicht zum Unfalltarif. Wer wenig fährt, ist mit dem Nutzungsausfall meist besser bedient; wer das Auto täglich braucht, mit dem Mietwagen.
Was ist die 130-Prozent-Regel?
Die 130-Prozent-Regel erlaubt, ein Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegt – die Versicherung muss dann trotzdem die vollen Reparaturkosten zahlen. Drei Bedingungen: vollständig und fachgerecht nach Gutachten reparieren, die Rechnung vorlegen und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen. Fiktiv abrechnen können Sie in diesem Bereich nicht; darüber hinaus ist es ein Totalschaden.
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Nur bei Bagatellschäden, in der Rechtsprechung meist unter rund 750 Euro. Ein Kostenvoranschlag enthält weder Wertminderung noch Ausfalldauer, Wiederbeschaffungs- oder Restwert – diese Positionen bekommen Sie dann auch nicht. Bestreitet der Gegner seine Schuld, ist ein Gutachten zur Beweissicherung auch bei kleinen Schäden berechtigt.
Was ist die Wertminderung – und steht sie mir zu?
Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, weil der Käufer vom Unfall erfahren muss. Diesen merkantilen Minderwert bekommen Sie zusätzlich zur Reparatur ersetzt. Der Sachverständige berechnet ihn im Gutachten – in einem Kostenvoranschlag steht er nie.
Was bedeutet Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert – dem Preis für ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler –, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Sie bekommen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, dazu Ab- und Anmeldung, Wiederbeschaffungsdauer und Nebenkosten. Den Restwert ermittelt der Sachverständige mit drei Angeboten vom regionalen Markt; auf höhere Gebote aus Internet-Restwertbörsen müssen Sie sich nicht verweisen lassen.
Muss ich Vorschäden angeben?
Ja, unbedingt. Der Sachverständige muss ältere Schäden – repariert oder nicht – kennen und im Gutachten berücksichtigen, sonst ist das Gutachten angreifbar und die Versicherung kürzt. Sagen Sie uns ehrlich, was das Fahrzeug schon hinter sich hat.
Die Versicherung will das Auto nachbesichtigen – muss ich das zulassen?
Sie müssen nicht, eine Weigerung verzögert aber die Regulierung. Lassen Sie die Nachbesichtigung in der Werkstatt oder im Beisein Ihres Sachverständigen stattfinden, nicht allein zu Hause. Zeigen sich bei der Reparatur weitere unfallbedingte Schäden, trägt das Prognoserisiko die gegnerische Versicherung.
Darf mich die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Bei fiktiver Abrechnung nur unter Bedingungen: Das Fahrzeug ist älter als drei Jahre, die freie Werkstatt arbeitet gleichwertig und ist gut erreichbar – und Sie haben Ihr Auto nicht bisher immer in der Markenwerkstatt warten lassen. Inspektionsnachweise sind hier bares Geld.
Was gilt bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen?
Eigentümer ist die Bank oder der Leasinggeber, an sie zahlt die Versicherung. Die Verträge regeln, wer was darf – Leasingverträge lassen zum Beispiel ab rund 60 Prozent Reparaturkosten eine Kündigung zu. Solche Fälle gehören zusätzlich in die Hand eines Anwalts.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten Ihres Anwalts, von Anfang an. Ein Anwalt setzt alle Positionen durch – auch die, an die man selbst nicht denkt – und prüft Abfindungs- oder Abtretungserklärungen, bevor Sie unterschreiben. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Rechtsanwältin Dr. Tanja Kistner in Bruchsal zusammen – auf Wunsch stellen wir den Kontakt her.
Wie lange kann ich Ansprüche aus dem Unfall geltend machen?
Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Solange mit der Versicherung verhandelt wird, ist die Verjährung gehemmt. Warten Sie mit dem Gutachten trotzdem nicht – der Schaden muss dokumentiert sein, bevor am Fahrzeug etwas verändert wird.
Was heißt öffentlich bestellt und vereidigt?
Die Handwerkskammer Karlsruhe hat die besondere Sachkunde geprüft und förmlich bestätigt; der Sachverständige ist auf unparteiische und gewissenhafte Gutachten vereidigt. Gerichte, Versicherer und Anwälte erkennen das an – deshalb erstellen wir auch Gerichtsgutachten.

Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe – Bruchsal, Karlsruhe, Heidelberg

Büro BruchsalAm Mantel 5
76646 Bruchsal
07251 / 72 12 – 0
Standortseite Bruchsal
Büro HeidelbergTullastraße 1/4
69126 Heidelberg
06221 / 30 75 – 95
Standortseite Heidelberg
Sitz des BürosKapellenstraße 71
76689 Karlsdorf-Neuthard
info@sv-buero-bruchsal.de
Bürozeiten Mo – Fr 8 – 12 und 13 – 17 Uhr

Einsatzgebiet: Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard, Karlsruhe, Heidelberg, Bretten, Bad Schönborn und Umgebung. Schaden melden: über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch – rund um die Uhr.

Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Bernhard Velten
© Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Bernhard Velten · Am Mantel 5, 76646 Bruchsal · Tullastraße 1/4, 69126 Heidelberg · Sitz: Kapellenstraße 71, 76689 Karlsdorf-Neuthard